Allgemeine Geschäftsbedingungen
|  §
                            1 Allgemeines - Geltungsbereich 1. Die
                          Geschaeftsbedingungen gelten für alle gegenwaertigen
                          und zukuenftigen Geschaeftsbeziehungen der
                          Vertragspartner. 2.
                          Unternehmer im Sinn der Geschaeftsbedingungen sind
                          natuerliche oder juristische Personen oder
                          geschaeftsfaehige Personen, mit denen in
                          Geschaeftsbeziehung getreten wird, die in Ausuebung
                          einer gewerblichen oder selbstaendigen beruflichen
                          Taetigkeit handeln. Kaufmann im Sinne der
                          Geschaeftsbedingungen ist, wer ein Handelsgewerbe
                          betreibt, es sei denn, dass dieses Unternehmen nach
                          Art oder Umfang einen in kaufmaennischer Weise
                          eingerichteten Geschaeftsbetrieb nicht erfordert. 3.
                          Abweichende, entgegenstehende oder ergaenzende
                          Allgemeine Geschaetsbedingungen werden, selbst bei
                          Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn,
                          deren Geltung wird ausdruecklich schriftlich
                          zugestimmt. § 2 Vertragsschluss 1. Unsere
                          Angebote sind freibleibend – Zwischen-verkauf
                          vorbehalten - netto zzgl. gesetzlicher MwSt. ab Lager
                          München unverpackt und unversichert und erlöschen 45
                          Tage nach dem Datum des Angebots.  Für Leder gilt: nachdem es
                          sich um Naturprodukte handelt, geben unsere Angebote
                          Zirkamengen an, da erst bei Lieferung das genaue Maß
                          feststellbar ist, wobei Änderungen in form, Farbe
                          und/oder Gewicht, Menge im Rahmen des Zumutbaren
                          vorbehalten bleiben. Für die übrigen Waren, soweit es
                          sich nicht um ein Naturprodukt handelt, entsprechen
                          die Bestellungen dem Angebot nach Artikelnummer (n). 2. Mit der
                          Bestellung einer Ware erklärt der Unternehmer
                          verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen.
                          Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende
                          Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang
                          bei uns anzuneh- men. Die Annahme wird schriftlich
                          erklärt. 3. Die
                          Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche
                          Annahme der Bestellung dar. Sie kann aber mit der
                          Annahmeerklärung verbunden werden. 4. Der
                          Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der
                          richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch
                          unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, daß die
                          Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist,
                          insbesondere bei Abschluss eines Deckungsgeschäftes
                          mit unserem Zulieferer. Der Unternehmer wird über die
                          Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich
                          informiert. Eine etwaig erbrachte Gegenleistung wird
                          zurückerstattet. § 3 Eigentumsvorbehalt 1. Bei
                          Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das
                          Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung
                          aller Forderungen aus einer laufenden
                          Geschäftsbeziehung vor. 2. Der
                          Unternehmer ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu
                          behandeln. Sofern Erhaltungs- und Wartungsarbeiten
                          notwendig sind, hat der Unternehmer diese auf eigene
                          Kosten regelmäßig durchzuführen. 3. Der
                          Unternehmer ist verpflichtet, uns einen Zugriff
                          Dritter auf die Ware, etwa im Fall einer Pfändung,
                          sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der
                          Ware unverzüglich mitzuteilen. Die Adresse des Dritten
                          oder eines sonstigen Schädigers ist uns unverzüglich
                          ausreichend bekanntzugeben. Einen Besitz-wechsel oder
                          Ortswechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel
                          hat der Unternehmer unverzüglich anzuzeigen. 4. Wir
                          sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des
                          Unternehmers einer Pflicht nach Ziff. 2 und 3 dieser
                          Bestimmung, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei
                          Verletzung einer Pflicht nach Ziffern. 2 und 3 dieser
                          Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware
                          herauszuverlangen. 5. Der
                          Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen
                          Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns
                          bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des
                          Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die
                          Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir
                          nehmen die Abtretung an. Die genaue Adresse des
                          Erwerbers sowie des Grundes und des Preises der
                          Veräußerung sind uns sofort bekanntzugeben. Nach der
                          Abtretung bleibt der Unternehmer zur Einziehung der
                          Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die
                          Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer
                          seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß
                          nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. 6. Erfolgt
                          eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden
                          Gegenständen, erwerben wir an der neuen Sache das
                          Miteigentum im Verhältnis des Wertes der von uns
                          gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten
                          Gegenständen. Dasselbe gilt bei Vermischung der Ware
                          mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen. § 4 Vergütung 1. Der
                          angebotene Kaufpreis ist bindend. Er versteht sich ab
                          Lager München, netto zuzüglich der jeweiligen
                          gesetzlichen Mehrwertsteuer. Beim Versendungskauf
                          versteht sich der Kaufpreis zuzüglich  
                          der   
                          Verpackungskosten   
                          unfrei     und   
                          unversichert. Für Leder und Textilien gilt: bei
                          Sonderanfertigungen, die abweichend vom Sortiment
                          vereinbart werden, sind 50% des Nettopreises zzgl. Der
                          gesetzlichen Mehrwertsteuer sofort nach der
                          Vereinbarung zu entrichten. Der Unternehmer kann den
                          Kaufpreis nur in Absprache mit uns per Vorkasse,
                          Nachnahme, Überweisung, Kreditkarte oder bar bezahlen. 2. Der Unternehmer verpflichtet
                            sich, nach Erhalt der Ware innerhalb von 10 Tagen
                            den Kaufpreis zu bezahlen. Die Zahlung ist dann
                            erfolgt, wenn wir über den Betrag in voller Höhe
                            ohne Einschränkung verfügen können. Nach Fristablauf
                            kommt der Unternehmer In Zahlungsverzug. Bel
                            Zahlungsverzug sowie bei sonstigen begründeten
                            Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder
                            Kreditwürdigkeit des Unternehmers sind wir -
                            unbeschadet unserer sonstigen Rechte - befugt, für
                            noch nicht durchgeführte Lieferungen oder Leistungen
                            Vorauszahlung zu verlangen und sämtliche Ansprüche
                            aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu
                            stellen. Unsere Lieferpflicht ruht, solange der
                            Käufer mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist. Der
                            Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 %
                          über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem
                          Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren
                          Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. 3. Der
                          Unternehmer hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn
                          seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden
                          oder durch uns schriftlich anerkannt wurden. Der
                          Unternehmer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur dann
                          ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben
                          Vertragsverhältnis beruht. Wir sind berechtigt, die
                          Ausübung des Zurückbehaltungsrechts durch
                          Sicherheitsleistung - auch durch Bürgschaft
                          abzuwenden. § 5 Gefahrübergang 1. Beim
                          Unternehmer geht die Gefahr des zufälligen Untergangs
                          und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der
                          Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung
                          der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die
                          sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person
                          oder Anstalt auf den Käufer über. 2. Der
                          Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug
                          der Annahme ist. § 6 Gewährleistung 1 a) Für
                          Leder gilt: Beim Kauf durch einen
                          Unternehmer leisten wir für Mängel der Ware zunächst
                          nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder
                          Ersatzlieferung. Leder ist ein Naturprodukt, bei dem
                          Haut- und Narbenschäden keine vertragliche Haftung
                          begründen. Toleranzen in Qualität und Farbe sind
                          innerhalb der fachgerechten Grenzen zulässig und
                          begründen keine vertragliche Pflichtverletzung. Es
                          gelten unsere Messungen, Abweichungen (Minder- oder
                          Überlieferung) bis ca. 10% sind zulässig. b) Für
                          übrigen Produkte gilt: Beim Kauf durch einen
                          Unternehmer leisten wir für Mängel der Ware zunächst
                          nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder
                          Ersatzlieferung. c) Für beide Warengruppen
                          gilt: Bei Produkten im Wert bis
                          einschließlich netto EUR 300 kann der Unternehmer
                          zunächst nur Ersatzlieferung verlangen. Übersteigt der
                          Wert der Kaufsache netto EUR 300, steht uns binnen
                          angemessener Zeit zunächst ein Nachbesserungsversuch
                          zu. Als angemessen gilt eine Nachbesserungsfrist von
                          20 Werktagen. Ist die Nachbesserung wirtschaftlich
                          nicht zumutbar, erfolgt die Nacherfüllung durch
                          Ersatzlieferung. 2. Beim
                          Kauf durch einen Unternehmer leisten wir für Mangel
                          der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch
                          Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei Produkten im
                          Wert unter EUR 150,00 kann der Unternehmer zunächst
                          nur Ersatzlieferung verlangen. Übersteigt der Wert der
                          Kaufsache EUR 150,00, steht uns binnen angemessener
                          Zeit zunächst ein Nachbesserungsversuch zu. Als angemessen gilt eine
                          Nachbesserungsfrist von 20 Werktagen. Ist die
                          Nachbesserung wirtschaftlich nicht zumutbar, erfolgt
                          die Nacherfüllung durch Ersatzlieferung. 3. Schlägt
                          die Nacherfüllung fehl, kann der Unternehmer
                          grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der
                          Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des
                          Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur
                          geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur
                          geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden kein
                          Rücktrittsrecht zu. 4.
                          Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel
                          innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Ware
                          schriftlich anzeigen; andernfalls ist die
                          Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs
                          ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die
                          rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die
                          volle Beweislast für sämtliche
                          Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel
                          selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels
                          und für die Rechtzeitigkeit der
                          Mängelrüge. 5. Wählt
                          der Unternehmer wegen eines Rechts- oder Sachmangels
                          nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom
                          Vertrag, steht ihm daneben  kein 
                          Schadensersatzanspruch  wegen  des Mangels
                          zu. Bei der Rücksendung durch den Unternehmer ist, um
                          Beschädigungen zu vermeiden, die gleiche
                          Verpackungsform wie bei der Versendung an ihn zu
                          verwenden. Wählt der Unternehmer nach gescheiterte
                          Nacherfüllung Schadensersatz, so verbleibt die Ware
                          bei ihm wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz
                          beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis
                          und Wert der mangelhaften Sache. 6. Für
                          Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr ab
                          Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der
                          Unternehme den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat.
                          (Ziff. 3 diese Bestimmung). 7. Ist der
                          Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware
                          grundsätzlich nur die Produktbeschreibung. Unsere
                          Produktangaben und Darstellungen sind Beschreibungen
                          oder Kennzeichnungen. Aus ihnen können besondere
                          Rechte nur abgeleitet werden, wenn wir deren
                          Verbindlichkeit ausdrücklich garantiert haben 8.
                          Garantien im Rechtssinne erhält der Unternehmer durch
                          uns nicht § 7 Ansichtssendung Der Besteller einer
                          Ansichtssendung haftet für die Mängel freie und
                          kostenfreie Rückgabe binnen 8 Tagen seit Absendung der
                          Sendung durch den Verkäufer an ihn. Er hat
                          entsprechend § 6 Ziff. 4 die gleiche Verpackungsform
                          wie bei der Sendung an ihn zu verwenden. Die Haftung
                          für einen Verstoß gegen diese Verpflichtung erstreckt
                          sich im Normal fall auf den Verkaufspreis der Ware
                          zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie die
                          mit der Versendung im Zusammenhang stehenden Kosten
                          des Verkäufers Die Geltendmachung eines weitergehenden
                          Schadens bleib vorbehalten. § 8 Haftungsbeschränkungen 1. Bei
                          leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt
                          sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware
                          vorhersehbaren, vertragstypischen. unmittelbaren
                          Durchschnittsschaden Dies gilt auch bei leicht
                          fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen
                          Vertreter oder Erfüllungsgehilfen Gegenüber
                          Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässige
                          Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. 2. Die
                          vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht
                          Ansprüche des Unternehmers aus Produkthaftung. 3.
                          Schadensersatzansprüche des Unternehmers wegen eines
                          Mangels verjähren nach 1 Jahr nach Ablieferung der
                          Ware. § 9 Höhere Gewalt Arbeitskräfte-, Energie- oder
                          Rohstoffmangel, Streiks. Aussperrungen,
                          Verkehrsstörungen, behördliche Verfügungen Embargos,
                          Boykotte und andere Fälle höherer Gewalt befreien für
                          die Dauer der Störung und im Umfang Ihre Wirkung die
                          davon betroffene Partei von der Verpflichtung zu
                          Lieferung bzw. Abnahme.  §
                            10 Schlussbestimmungen 1.
                              Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
                              Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine
                              Anwendung. 2. lst der
                          Unternehmer Kaufmann, juristische Person des
                          öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
                          Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand
                          für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser
                          Geschäftssitz. Dies gilt auch für Urkunden-,
                          Wechsel- und Scheckprozesse, dasselbe gilt wenn der
                          Unternehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in
                          Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher
                          Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind 3. Sollten
                          einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem
                          Unternehmer einschließlich dieser Allgemeinen
                          Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam
                          sein oder werden so wird hierdurch die Gültigkeit der
                          übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder
                          teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung
                          ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der
                          unwirksamen möglichst nahe kommt. § 11 Besondere Hinweise 1.
                          Hinweise des Käufers auf mit uns bestehende
                          Geschäftsbeziehungen zu Werbezwecken bedürfen unsere
                          ausdrücklichen Zustimmung. 2. Mit der
                          neuen EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) werden
                          Rechte zur Verarbeitung personenbezogener Daten
                          gestärkt. Hinterlegte Firmen- sowie
                          personenbezogene Daten (wie z.B. Name, Adresse,
                          Telefonnummer, Faxnummer, ggf. Bankverbindungsdaten,
                          E-Mail-Adresse, Ansprechpartner, div. Informationen
                          aus Messekontakten sowie u.a. aus öffentlich
                          zugänglichen Daten über Internet von Homepage etc. …),
                          die für die allgemeine Geschäftsverbindung (wie z.B.
                          Entgegennahme/Ausführung von Aufträgen, Anfragen,
                          Versand, Übermittlung von Angeboten,
                          Auftragsbestätigungen, Lieferscheine, Rechnungen etc.
                          sowohl mündlich, als auch schriftlicher Art, zur
                          Weitergabe an Paketdienstleister und Speditionen für
                          Versand oder Abholung, zur Planung von Kundenbesuche,
                          Versand von Messeeinladungen) mit der Willi Kirsch
                          GmbH Handelskontor bzw. welche für die Durchführung
                          der Auftragsbearbeitung benötigt werden, werden von
                          der Willi Kirsch Handelskontor genutzt und im
                          firmenbezogenem Warenwirtschaftssystem, Adressbuch
                          E-Mail Programm sowie vereinzelt auf Smartphones und
                          den dazugehörigen Kommunikations-Apps für die Dauer
                          der Zusammenarbeit gespeichert. Einwilligungserklärung –
                          Widerruf Sollte dies nicht gewünscht
                          sein, kann jederzeit schriftlich ein Widerruf per
                          E-Mail an handelskontor@willi-kirsch.de oder per Fax:
                          +49 (0) 89 – 655212 an die Willi Kirsch GmbH
                          Handelskontor gerichtet werden. Zudem sind Geschäftspartner
                          selbstverständlich berechtigt, Auskunft der bei uns
                          über gespeicherten Daten zu beantragen, sowie bei
                          Unstimmigkeiten der Daten die Berichtigung oder auch
                          das Löschen der Daten zu fordern. Nach Erhalt des Wiederrufs
                          werden betreffende Daten nicht mehr genutzt bzw,
                          gelöscht. Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen werden
                          gewahrt und dann gelöscht. In der Zeit zwischen
                          Beendigung der Zusammenarbeit und der Löschung wird
                          die Verarbeitung dieser Daten eingeschränkt. 3. Eine
                          Weitergabe personenbezogener Kontaktdaten an
                          unbeteiligte Dritte ist nicht im Sinne der Willi
                          Kirsch GmbH Handelskontor, findet somit nicht statt
                          und ist auch nicht geplant.  Stand:
                            09/2018 | 
